FAQ

Einfach wissen.

Klare Antworten auf Ihre Fragen

Unsere FAQs liefern Ihnen kompakte Antworten auf die häufigsten Fragen.

Was ist eine starke, was eine schwache Marke?

Damit ein Zeichen (z. B. ein Wort oder ein Logo) als Marke für gewisse Waren oder Dienstleistungen geschützt werden kann, muss es unterscheidungskräftig sein. Es darf sich dazu nicht in banalen oder für die beanspruchten Produkte beschreibenden Elementen erschöpfen. Begriffe, die die reine Beschreibungen darstellen (z. B. „fresh fruit“ für Früchte, „swiss precision timekeeper“ für Uhren usw.), sind somit in der Regel nicht als Marke schützbar. Demgegenüber sind reine Fantasiezeichen, z. B. „Novartis®“ für Pharmazeutika oder „Apple®“ für Computer, ohne weiteres schützbar, es handelt sich – aus markenrechtlicher Sicht – um „starke Marken“. Zwischen diesen Extremen sind „schwache Marken“ anzusiedeln, welche gerade noch die Hürde zur Schutzfähigkeit schaffen dürften, z. B. „Mintbons“ für Bonbons. 

Muss man für die Anmeldung eines Patents einen Anwalt hinzuziehen?

Wer ein Schutzrecht anmelden will, kann dies grundsätzlich selbst tun. Die Entscheidung, ob man sich für die Beratung, Erstellung der notwendigen Unterlagen und Anmeldung einen Fachanwalt hinzuziehen möchte, ist jedem selbst überlassen. Für die Ausarbeitung einer Patentstrategie empfiehlt es sich jedoch, erfahrene Spezialisten hinzuzuziehen, die oft Unternehmenswerte signifikant steigern können. Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie beispielsweise auf der Seite des Deutschen Patent- und Markenamtes.

 

Was sollten wir als Startup patentieren lassen?

Ein Patent ist dann gut, wenn es so viele Betrachtungsweisen wie möglich beinhaltet und beispielsweise nicht nur eine Verfahrensweise patentiert, sondern eventuell auch einzelne Komponenten (die Konkurrenten sonst zu einem eigenen Produkt nachbauen könnten) oder konkrete Funktionsweisen von Produkten, die durch das Verfahren eines Startups möglich werden. 

Wem gehört eine Erfindung und wer darf sie benutzen?

Wenn mehrere Personen an der Entstehung einer Erfindung beteiligt sind, gibt es je nach den konkreten Umständen unterschiedliche Optionen. Wenn die Personen in einer einfachen Gesellschaft zusammenarbeiten, sollte beispielsweise ein Patentnutzungsvertrag die Rechte regeln. Sind externe Personen beteiligt, werden die genauen Regelungen in einem Lizenznutzungsvertrag beschrieben. 

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