Beurteilung technisch bedingter Designs (DOCERAM v. CeramTec C395/16)
Mit dem Designrecht (Geschmacksmusterschutz) wird die Erscheinungsform eines Erzeugnisses geschützt. Auch wenn das Produkt keinen „ästhetischen Gehalt“ hat, kann seine Erscheinung geschützt werden. Wenn die Form dagegen ausschliesslich durch die technische Funktion des Erzeugnisses bedingt ist, gibt es keinen Designschutz. Der EUGH hat nun entschieden, wie zu prüfen ist, ob ein Erscheinungsmerkmal ausschliesslich durch die […]
Beurteilung technisch bedingter Designs (DOCERAM v. CeramTec C395/16) Mehr lesen "

