Europäisches Patentamt (EPA)

Rekordjahr beim Europäischen Patentamt (EPA Jahresbericht 2016)

Im vergangenen Jahr hat das Europäische Patentamt 96‘000 Patent erteilt, so viele wie noch nie zuvor. Mit 7\’293 Patentanmeldungen steht die Schweiz im internationalen Vergleich an fünfter Stelle. Unverändert auf Platz 1 ist die Schweiz hingegen bei der Anzahl Anmeldung pro Einwohner. So werden aus der Schweiz rund siebenmal mehr Patentanmeldungen pro Einwohner eingereicht als […]

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Uneinheitlichkeit a posteriori (T 0755/14, „Bodenabtragvorrichtung“)

Eine Anmeldung darf nur eine Erfindung zum Gegenstand haben. Dies ist eine Ordnungsvorschrift, die einzig organisatorischen, dokumentarischen, verfahrenstechnischen und haushaltstechnischen Zwecken dient. Auf den erreichbaren Schutz hat sie keine Auswirkungen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Patentamts soll die Einheitlichkeitsprüfung daher nicht zu engstirnig durchgeführt werden. Wie sieht das aber in der Praxis aus? Die

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Rechtliches Gehör bei ex officio erhobenen Einwänden (R 0016/13 „kristallinesMikronisat“)

Die Wahrung des rechtlichen Gehörs ist in amtlichen und gerichtlichen Verfahren ein zentraler Grundsatz. Ein Entscheid darf sich nicht auf Gründe stützen, zu denen sich die vom Entscheid negativ betroffene Partei nicht äussern konnte. Im Überprüfungsverfahren R 0016/13 „kristallines Mikronisat“ hat die Grosse Beschwerdekammer einen Beschwerdekammerentscheid revidiert, in welchem die Beschwerdekammer ex officio einen Einwand

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Fehlende Klarheit von technischen Normen (T 1888/12 – WABCO)

Das Europäische Patentamt prüft die Ansprüche nicht nur auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit, sondern auch auf Klarheit. Gerade dieses Erfordernis hat in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Es kommt immer häufiger vor, dass Patente im Grunde wegen mangelnder Klarheit zurückgewiesen werden. Dabei ist nicht immer klar, was „klar“ ist. Ist zum Beispiel eine

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Aktuelle Statistik der Qualitätsverbesserung

Für Aussenstehende ist es oft nicht verständlich, weshalb es so lange dauert, bis ein Patent zur Erteilung kommt. Wenn der Patentanwalt von 3 bis 7 Jahren spricht, schlägt ihm Unverständnis entgegen. Angesichts der Geschwindigkeit, mit welcher heutzutage Produkte entwickelt und auf den Markt gebracht werden müssen, scheint das Patenterteilungsverfahren ein Anachronismus zu sein. In der

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